Hennef (Sieg) ist eine Stadt im Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen mit rund 100 Ortschaften am Fluss Sieg
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
47.400 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53773
Vorwahlen
02242, 02243 (Mittelscheid), 02244 (Altgemeinde Geistingen teilw.), 02248 (Altgemeinde Uckerath ohne Mittelscheid)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Hennef (Sieg)
Rathausplatz 1
53773 Hennef
2. Bürgeramt Hennef
Rathausplatz 1
53773 Hennef
3. Ordnungsamt Hennef
Rathausplatz 1
53773 Hennef
Gemeinde Hennef (Sieg) – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 01.8/3 ‘Hennef-Mitte’ wurde zuletzt im Jahr 2008 fortgeschrieben und rechtskräftig gemacht. Die 40. Änderung des Flächennutzungsplans, die den Bereich südlich des Bahnhofs betrifft, wurde am 19.03.2007 genehmigt und am 18.04.2007 veröffentlicht. Es gibt keine neueren offiziellen Nachrichten oder Updates seit dieser Zeit.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.